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Beschädigung und Verlust von Abfallbehältern

In der Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar ist das Benutzen der Abfallbehälter geregelt.

§ 18 Ziffer 1 besagt folgendes:

Die Behältnisse sind bestimmungsgemäß zu nutzen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verlust der Gefäße, durch widerrechtlich Benutzung sowie durch Nichtbeachtung der Bestimmung dieser Satzung entstehen, haften die Anschlusspflichtigen gegenüber dem Kommunalservice Weimar. Die Gefäße dürfen ohne Zustimmung des Kommunalservice Weimar anderen Nutzungsberechtigten nicht zur Verfügung gestellt, vermietet, verliehen oder an anderen Standplätzen aufgestellt werden.

Folgende Beträge können den Anschlusspflichtigen in Rechnung gestellt werden

Kosten der Abfallsammelbehälter für Restmüll, Papier und Bioabfall

Volumen (l)netto  (€)brutto (€)
6025,2130,00
8026,0531,00
9027,7333,00
12029,4135,00
24031,5137,50
1100268,91320,00
Behältertransport und Logistik23,1127,50