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Der Kommunalservice Weimar

Häufige Fragen unserer Kunden / FAQ

Unternehmensbereich Entsorgung

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  • Wo ist der Wertstoffhof?

    Anschrift:
    Industriestraße 14
    99427 Weimar

    Telefon:
    03643 4341-591

    Mehr Informationen zu unserem Wertstoffhof erhalten Sie hier.

  • Wie sind die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs?

    Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

    Mehr Informationen zu unserem Wertstoffhof erhalten Sie hier.

  • Kann ich folgendes entsorgen?

    Möbel Teppiche, Fußbodenbeläge Matratzen, Federbetten Uhren, sperriges Kinderspielzeug, Bilder, Spiegel, Wäscheständer, sperrige Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt (Koffer, Kisten, Schüsseln, Gardinenstangen)

    Sperrmüllabholung nach Terminvereinbarung

    (Tel.: 4341888)

    Weimarer Bürger können Sperrmüll auf dem Wertstoffhof kostenfrei abgeben

    Haushaltsschrott

    nein - kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof 

    Elektrogeräte Kühlgeräte

    nein - kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof

    (Altgeräteabholung - Auskunft unter Tel.: 4341888)

    Öfen

    nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

    Bauabfälle

    nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

    Gartenabfälle

    nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

    Kleinmüll/Haushaltsgegenstände (Geschirr, Töpfe, Vasen u.ä.)

    nein - Restmülltonne

    Restmüll

    nein – Restmülltonne

    kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

    Kleider, Schuhe, Bettwäsche

    nein - Altkleidercontainer, Restmülltonne

    Papier, Pappe

    nein - Wertstoffcontainer

    Leichtverpackungen

    nein - Wertstoffcontainer

    Flaschen und Gläser

    nein - Wertstoffcontainer

    sonstiges Altholz, Fenster und Türen, Zäune etc.

    nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

    Sonderabfälle (Farben, Lösungsmittel, Öl)

    nein - Schadstoffmobil (viermal jährlich) 
    Mehr Infos gibt es hier

    Dachpappe, Asbestzement, Mineralwolle

    nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

  • Kann ich noch etwas dazustellen?

    Im Prinzip nein kleine Mengen nochmals anrufen oder kostenlose Anlieferung auf dem Wertstoffhof größere Mengen - neuen Termin vereinbaren.

  • Soll ich den Sperrmüll in Säcke oder Kisten verpacken?

    Nein Sperrmüll nicht verpacken, Kleinkram in die Restmülltonne.

  • Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?

    Der Abholtermin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten. Eine nochmalige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nicht.

  • Wo soll der Sperrmüll bereitgestellt werden?

    Der Sperrmüll muss zum Abholtermin bis 7.00 Uhr neben dem vereinbarten Abholplatz der Restmüllbehälter bereitgestellt werden.

    • Restmülltonnen auf dem Grundstück
    • Sperrmüll auf dem Grundstück
    • Restmülltonne am Abholtag vor dem Grundstück
    • Sperrmüll vor dem Grundstück
    • Restmülltonne am Abholplatz (Müllstandplatz)
    • Sperrmüll am Abholplatz
  • Wer kann die Sperrmüllabholung anmelden?

    Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Grundstückseigentümer u. Verwalter von Grundstücken. Erben bei Haushaltsauflösung.

  • Was muss bei der Ablagerung auf dem Grundstück berücksichtigt werden?

    Das Grundstück muss zugänglich sein (unverschlossen, ohne Hund, nicht zugeparkt etc.)

  • Kostet die Sperrmüllentsorgung etwas?

    Die Abholung ist für Berechtigte unentgeltlich.

  • Wer kann Sperrmüll anmelden?

    Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Grundstückseigentümer u. Verwalter von Grundstücken. Erben bei Haushaltsauflösung.

  • Der Termin passt mir nicht!
    • neue Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
    • kostenlose Abgabe auf dem Wertstoffhof
  • Vor meinem Grundstück in meiner Straße ist eine Baustelle. Was ist muss ich tun?

    Bei kurzfristigen Baustellen Termin nach Beendigung der Bauarbeiten erneut anmelden. Sperrmüll auf dem Wertstoffhof entsorgen. Bei mehrmonatigen Bauvorhaben einen Ablagerungsplatz am Kopfende der Baustelle vereinbaren.

  • Ich hab in meinem Garten Sperrmüll. Kann ich den abholen lassen?

    Nur an die Müllentsorgung angeschlossene Grundstücke werden entsorgt.

  • Holen Sie auch aus dem Landkreis (beliebiger Ort) ab?

    Es wird nur in Weimar entsorgt.

  • Welcher Abfall gehört wohin?

Unternehmensbereich Abwasser

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  • Wofür benötigt der Kommunalservice überhaupt so viel Geld?

    Das Geld wird hauptsächlich für die Reparatur und den Neubau der Abwasserkanäle und Abwasseranlagen in Weimar verwendet.

  • Wie hoch ist die Mehrbelastung konkret?

    Ein 1-Personen-Haushalt muss im Jahr etwa 61 Euro mehr bezahlen, wenn er im Durchschnitt 2,5 Kubikmeter Wasser pro Monat verbraucht. Das bedeutet, dass die zusätzliche monatliche Zahlung etwa 5,12 Euro beträgt.

    Ein 4-Personen-Haushalt muss im Jahr etwa 73 Euro mehr bezahlen, wenn er im Durchschnitt 10,0 Kubikmeter Wasser pro Monat verbraucht. Das bedeutet, dass die zusätzliche monatliche Zahlung etwa 6,09 Euro beträgt.

  • Ab wann gelten die Preiserhöhungen?

    Die höheren Gebühren gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025, sobald die Satzung veröffentlicht wurde.

  • Um welchen Betrag erhöhen sich die Gebühren?

    Die Jahresgrundgebühr hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt geändert:

    Grundgebühren 2021-2024Dauerdurchfluss in m3/h
     410162563100250
    Jahresgrundgebühr in Euro37,5090,00150,00225,00600,00900,002250,00
    Grundgebühren ab 2025Dauerdurchfluss in m3/h
     410162563100250
    Jahresgrundgebühr in Euro95,00237,50380,00593,751496,252375,005937,50

    Hinweis: Die meisten Haushalte haben einen Wasseranschluss, bei dem maximal 4 m³ Wasser pro Stunde fließen können. Dafür müssen sie jedes Jahr eine Grundgebühr von 95,00 Euro (€) bezahlen.

    Der Gebührenanteil hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt geändert:

    • Schmutzwasser von 1,68 € auf 1,81 € pro Kubikmeter
    • Niederschlagswasser von 0,47 € auf 1,12 € pro Quadratmeter
    • Fäkalschlamm Grundstückskläranlagen von 42,67 € auf 137,28 € pro Kubikmeter
    • Fäkalienwasser aus abflusslosen Gruben von 20,43 € auf 12,67 € pro Kubikmeter
    • Straßenentwässerung (betrifft Stadt Weimar) von 0,65 € auf 0,68 € pro Quadratmeter

    Neue bzw. geänderte Gebührentatbestände laut Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sind:

    • Servicegebühr für Anfahrt und Abtransport des Räumgutes (Schmutzwasser oder Fäkalschlamm) lt. § 8 (3) 35,00 €
    •  Servicegebühr für die Abnahme eines Wasserzählers lt. § 5 35,00 €
    • Gebühr für eine Leerfahrt lt. § 8 (5) Herabsetzung von 39,05 € auf 35,00 €

Noch Fragen?

Gern können Sie sich auch telefonisch unter:
03643 4341-583

oder über unser Kontaktformular melden. Wir helfen Ihnen gern!