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Die Straßenreinigung in Weimar stellt sich vor!

Hier einige Informationen über unseren Services:

Straßenreinigung

  • als manuelle Leistung mit bereitgestellter Technik
  • als maschinelle Leistung mit Großkehrmaschine
  • als maschinelle Leistung mit Kleinkehrmaschine

Winterdienst

  • als manuelle Leistung mit bereitgestellter Technik
  • als maschinelle Leistung mit Räum- und Streutechnik

Nach § 49 Abs. 1 und 3 des Thüringer Straßengesetzes wird die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen sowie die Einflussöffnungen der Straßenkanäle, der in der Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte) und der belebten Parkplätze sowie der Winterdienst.

Die Stadt übt die Reinigungspflicht als öffentlich rechtliche Aufgabe aus und erhebt dafür eine Straßenreinigungsgebühr nach  Straßenreinigungsgebührensatzung.

Die Straßenreinigung hat die Stadt Weimar auf den Kommunalservice Weimar übertragen, die nach Straßenreinigungssatzung diese Leistungen ausführt.

Bei Straßen, die nicht in der Verpflichtung der Stadt Weimar liegen, erfolgen Reinigung und der Winterdienst in Verantwortung der Eigentümer und Besitzer der Grundstücke nach Maßgabe der Satzung.