Erinnerung an die Räum- und Streupflicht in der Stadt Weimar
Der Winter kommt langsam auf uns zu und nicht nur an manchen Bäumen sind noch die Herbstblätter sondern das Herbstlaub liegt auch noch auf so manchen Gehweg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
An dieser Stelle möchten wir an die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer und -besitzer in unserer Stadt erinnern.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weimar sind die §§ 11 und 12 entscheidend für den Winterdienst. Die Verantwortung für die Beseitigung von Schnee und die Abstumpfung bei Glätte auf den Gehwegen liegt in der Regel beim jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. -besitzer.
Besonders hinweisen möchten wir auf die Regelungen für Straßen mit einseitigem Gehweg. In solchen Fällen sind sowohl die Eigentümer der Grundstücke auf der Gehwegseite als auch die Eigentümer der gegenüberliegenden Grundstücke verpflichtet, ihren Winterdienst durchzuführen. In den Jahren mit gerader Endziffer sind dabei die Eigentümer der Gehwegseite verantwortlich, während in ungeraden Jahren die Pflicht auf die Eigentümer der gegenüberliegenden Seite übergeht. Da wir uns derzeit in einem Jahr mit gerader Endziffer befinden, obliegt die Verantwortung in diesem Jahr den Eigentümern der Grundstücke auf der Gehwegseite, ab dem Jahreswechsel sind die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer verantwortlich.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer und -besitzer, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger, sodass wir gemeinsam für eine sichere und gesunde Winterzeit sorgen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.
Ihr Kommunalservice Weimar