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Abwasserbeseitigungskonzept (ABK 2020/21)

Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2022 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2022 bis 2030 beschlossen.

Wesentlicher Inhalt der Fortschreibung sind die Maßnahmen, welche zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31 und § 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich sind. Ziel ist die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Freistaat Thüringen bis zum Jahre 2030 mit der Forderung, in allen Gewässern mindestens einen „guten Zustand“ zu erreichen. Diese Konzeption enthält neben Angaben über vorhandene und geplante Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung auch Aussagen zur geplanten Entwicklung bisher noch nicht an kommunale Kläranlagen angeschlossener Bereiche. Es erfolgt eine grundstücksgenaue Benennung der Teile des Entsorgungsgebietes, in denen der Anschluss an eine kommunale Kläranlage bis 2027 bzw. bis 2030 oder erst nach 2030 erfolgen soll. Gleiches gilt für die Grundstücke, welche dauerhaft nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden sollen.

Grundstücke, die gemäß ABK dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen werden und noch über eine nicht dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage verfügen, sind nach der Ersten Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 30.11.2020 zuwendungsfähig, wenn

  • die geplante Kläranlage über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügt, oder der Nachweis erbracht wurde, dass die Anlage dem Stand der Technik entspricht (durch ein Gutachten einer fachlich geeigneten Institution, z.B. MFPA Weimar oder PIA Aachen)
  • das Grundstück baurechtlich zum Wohnen zugelassen ist (keine Kleingärten, Wochenend- oder Bungalowsiedlungen)
  • eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung des Abwassers in ein Gewässer bzw. das Grundwasser vorliegt

Durch den Kommunalservice Weimar, Bereich Abwasser, können pro Jahr 10 % der v.g. Kleinkläranlagen als Fördermittelantrag bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.

  • Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage beträgt der Zuschuss bei einer Ausbaugröße bis zu 4 Einwohnerwerten (EW) 2.500 € zzgl. 250 € für jeden weiteren EW.
  • Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt der Zuschuss bei einer Ausbaugröße bis zu 4 EW 1.250 € zzgl. 125 € für jeden weiteren EW.

Die Förderrichtlinie tritt am 31.12.2023 außer Kraft.