Niederschlagswassergebühr
Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verlangt eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Berechnung der Abwassergebühr. Diese Entscheidung vertritt auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht seit Ende des Jahres 2008. Der Kommunalservice der Stadt Weimar ist dieser Forderung schon sehr viel zeitiger nachgekommen. Die Niederschlagswassergebühren sind somit schon seit Ende der 1990er Jahre ein fester Bestandteil der Abwassergebühren. Zur Berechnung werden die vorhandenen grundstücksbezogenen befestigten oder bebauten und angeschlossenen Flächen herangezogen. Für diese Ermittlung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns unentbehrlich.
Berechnung der Niederschlagswassergebühr (NW-Gebühr)
Für alle bebauten oder befestigten Flächen, welche direkt oder indirekt Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalnetz einleiten, wird eine Einleitgebühr erhoben. Diese Gebühr ist von der Größe der abflussrelevanten Flächen abhängig. Ökopflaster ist nicht von der Gebühr befreit und zählt als einleitende Fläche.
Versickert das Regenwasser von Dachflächen, Terrassen, Wegen, etc. vollständig auf dem Grundstück, wird keine Gebühr erhoben. Für die Einordnung der Versickerungsfähigkeit wird immer das Starkregenereignis angenommen. Folgende Oberflächen sind als Versickerungsflächen anerkannt, insofern kein Regeneinlauf oder kein Gefälle zu einer angeschlossenen Fläche (z. B. Parkplatz, öffentliche Straße, Gehweg) besteht:
- Grünflächen
- Gründächer ohne Oberflächenabfluss
- Rasengittersteine / Schotterflächen ohne Kanalanbindung
Bei Regenrückhaltungen oder Zisternen werden die daran angeschlossenen Flächen nur anerkannt und von der NW-Gebühr befreit, wenn diese keinen Anschluss oder Überlauf an die Kanalisation besitzen.
Wichtig – Gefälle-Regelung: Flächen, die nicht direkt durch eine Dachrinne, Straßeneinlauf (Gully), Rigole etc. angeschlossen sind, jedoch das Oberflächenwasser aufgrund der Gefälleverhältnisse der öffentlichen Kanalisation zuführen, gelten als angeschlossene Flächen und werden bei der Niederschlagsberechnung berücksichtigt, auch wenn es sich um Flächen handelt, die als Versickerungsflächen anerkannt sind.
Erläuterung zur Flächenermittlung
Die auf den beiliegenden Erfassungsblättern dargestellten befestigten und unbefestigten Flächen Ihres Grundstückes wurden auf der Grundlage einer bereits erfolgten Überprüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalservice Weimar und / oder einer Befliegung mit entsprechender Auswertung gefertigt. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Katasterdaten in unser geografisches Informationssystem (GIS) übernommen.
Wir haben jedoch festgestellt, dass all diese Informationen aus Luftbildern, Protokollen, usw. nicht immer eine ausreichend genaue bzw. aktuelle Situation wiedergeben. Auch ist nicht immer ersichtlich, ob Flächen versiegelt sind oder das anfallende Oberflächenwasser der Kanalisation zugeführt wird.
Wir bitten Sie um die passenden Angaben. Dadurch helfen Sie mit, den Verwaltungsaufwand und damit auch die Gebühren gering zu halten. Der beiliegende Erfassungsbogen muss vollständig ausgefüllt werden und kann zusätzlich mit eigenen Hinweisen, Anmerkungen und Skizzen ergänzt werden.
Erfassungsbeispiel


Beispiel
In der Abbildung 3 sind drei Flächen noch nicht zugeordnet, daher haben diese Flächen die Füllung einer unbekannten Fläche, obwohl sie die Flächenart (Weg, Dachfläche und Hof/Terrasse) ausweisen. Hier fehlen die Informationen zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Bitte benutzen Sie nun den beiliegenden Erfassungsbogen (siehe Abbildung 4) und füllen diesen vollständig aus.

Erfassungsbogen Beispiel
Die von Ihnen gemachten Angaben im Erklärungsbogen sind Grundlage für die Veranlagung der Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück. Aus diesem Grund ist es notwendig, den Erklärungsbogen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen, unterschrieben an den Kommunalservice Weimar zurückzusenden.
Sollten Sie uns den Erfassungsbogen nicht im genannten Zeitraum zurückschicken, müssen wir davon ausgehen, dass unsere Flächenermittlung für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr zutrifft und eine Berechnung nach Aktenlage erfolgt.
Hinweise
- Der beiliegende Fragebogen besteht aus einem Lageplan sowie dem Erfassungsbogen. Bitte füllen Sie diesen aus, auch wenn alle Angaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf Ihrem Grundstück übereinstimmen.
- Die dem Kommunalservice Weimar über Ihr Grundstück vorliegenden Daten waren bislang Grundlage der Gebührenabrechnung. Sollten Sie nicht der Eigentümer des Grundstückes sein, für das Sie bereits Abwassergebühren entrichten, bitten wir Sie, dies entsprechend zu vermerken.
- Ebenso bitten wir Sie, die vorliegenden Angaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu vervollständigen. Die Angabe weiterer Verbindungsdaten (Telefon-, Faxnummer) erleichtern die Bearbeitung bei evtl. Rückfragen.
- Übertragen Sie die entsprechenden Werte in die dafür vorgesehene Spalte 2 (vom Eigentümer korrigierte/bestätigte Flächen in m²) und ergänzen Sie die Angaben in der Spalte 3 (siehe Abb. 5).
- Sollten Flächen fehlen, machen Sie bitte eine Skizze im Lageplan oder auf einem gesonderten Blatt und vergeben eine neue Flächennummer. Tragen Sie die Flächengröße, wenn möglich mit Länge x Breite sowie die Ableitungsart in die Tabelle ein. Bitte berücksichtigen Sie die Dachüberstände.
- Die Art und Neigung der Dachflächen hat keinen Einfluss auf die Flächengröße.
- Regentonnen sind von der Gebühr befreit, wenn die angeschlossenen Flächen dauerhaft und unwiederbringlich von der öffentlichen Kanalisation getrennt sind.
- Verändern Sie zukünftig die versiegelten und tatsächlich angeschlossenen Flächen Ihres Grundstückes bzw. den Versieglungsgrad, so teilen Sie dem Kommunalservice Weimar die aktuellen Flächen unter Angabe des Zeitpunktes der Veränderung schriftlich mit. Ihre Angaben werden geprüft und bei der Berechnung der Flächen entsprechend berücksichtigt.
- Sie sind als Grundstückseigentümer entsprechend der geltenden Satzung des Kommunalservice Weimar zur Mitwirkung verpflichtet. Die Ergebnisse der Flächenerhebung fließen in die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ein, ansonsten erfolgt eine Schätzung auf Grundlage der derzeitigen Datenermittlung.
