Häufige Fragen unserer Kunden / FAQ

Neufassung der Abfallsatzung / Abfallgebührensatzung

Ja. Alle Abfallbehälter müssen künftig am Entsorgungstag höchstens 5 Meter von der Bordsteinkante oder Straßenkante entfernt stehen. 

Die bisherigen Plätze zum Bereitstellen bleiben so wie sie sind.

Die Jahresgebühr steigt durchschnittlich um ca. 20%. Für einen 4 Personen-Haushalt bedeutet das: 

Abfallbehälter in Liter                                        Jahresbetrag
120 L273,36 € (zuvor 217,75 €)

 

 

Früher haben die Müllwerker die Abfallbehälter vom Grundstück abgeholt. Wer holt die Behälter jetzt ab? Die Müllwerker können die Abfallbehälter weiter abholen. Das kostet extra Geld. Dafür muss man einen Antrag stellen.

Die Abfallgebühren wurden zuletzt 2012 angepasst. 

Die Einnahmen aus den Gebühren decken nicht mehr die Kosten für Entsorgung, Verwertung, Technik und Personal.

Die neuen Gebühren gelten ab 1.1.2026.

Nein. Das Mindest-Vorhaltevolumen ist weiter 15 Liter pro Einwohner pro Woche.

Wegen neuer Regeln hat sich die Erstellung der Gebührenbescheide für die Müllabfuhr verzögert. Deshalb konnten bereits bezahlte Beträge im Bescheid noch nicht angezeigt werden. 

Die Zahlungen wurden später natürlich richtig verbucht und den offenen Beträgen zugeordnet. Aus technischen Gründen war es aber nicht mehr möglich, diese Zahlungen im Bescheid zu zeigen. 

Für Sie entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Wenn Sie möchten, können Sie jederzeit einen neuen, aktuellen Bescheid anfordern. Darin sind alle bereits gezahlten Beträge korrekt aufgeführt. 

Wir bitten um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Bei Fragen oder wenn Sie einen neuen Bescheid möchten, können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner wenden.

Aufgrund der neuen Satzung kam es bei der Erstellung der Gebührenbescheide zu zeitlichen Verzögerungen. Die erforderlichen Anpassungen machten eine umfassende Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen im Abrechnungssystem notwendig. Eine fristgerechte Erstellung der Gebührenbescheide war daher nicht möglich. 

Infolge dieser Verzögerung konnte auch die ursprüngliche Fälligkeit des ersten Abschlags vom 15.02.2026 sowie dessen Verschiebung auf dem 15.04.2026 nicht eingehalten werden. Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Situation.

Ja, jedoch nur wenn die Leistungen auch in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um zusätzliche Angebote:

  • Expresszuschlag für Sperrmüll: 76,00 €
  • Erhöhung Bioabfallbehälter-Volumen je 10 L Mehrvolumen 5,04 €/Jahr
  • Gebühr für zusätzlichen Bioabfallbehälter z.B. 120 L Behälter 66,84 €/Jahr
  • Gebühr für die Abholung von Haushaltsgroßgeräten 10,00 € je Stück
  • Servicegebühr für die Abholung vom Grundstück

z. B. 60 - 240 L Behälter 18,12 €/Jahr, jeder weitere Behälter Papier oder Bio 6,00 €/Jahr

Ja, jedoch nur wenn die Leistungen auch in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um zusätzliche Angebote: 

  • Expresszuschlag für Sperrmüll: 76,00 €
  • Erhöhung Bioabfallbehälter-Volumen je 10 L Mehrvolumen 5,04 €/Jahr
  • Gebühr für zusätzlichen Bioabfallbehälter z.B. 120 L Behälter 66,84 €/Jahr
  • Gebühr für die Abholung von Haushaltsgroßgeräten 10,00 € je Stück
  • Servicegebühr für die Abholung vom Grundstück z. B. 60 - 240 L Behälter 18,12 €/Jahr, jeder weitere Behälter Papier oder Bio 6,00 €/Jahr

Ja, man kann für eine zusätzliche Gebühr mehr Behältervolumen oder einen zusätzlichen Bioabfallbehälter beantragen. Es stehen folgende Bioabfallbehälter zur Verfügung: 

  • 80 Liter 
  • 120 Liter 
  • 240 Liter

Nein. Ein Wechsel des Behälters auf Wunsch kostet künftig Geld. Wenn der Behälter mutwillig oder fahrlässig beschädigt wurde, kostet es weiterhin Geld.

Nein, der Ersatz von Deckel, Rädern oder Ähnlichem ist in der pauschalen Abfallgebühr mit enthalten.

Nein. Der alte Rhythmus der Entsorgung bleibt so wie er ist. Und der Entsorgungstag bleibt auch derselbe.

Ja, bei der Sperrmüll-Entsorgung bleibt ändert sich nichts. Wer jedoch eine „Express-Abholung“ von Sperrmüll wünscht (innerhalb von 4 Werktagen) muss dafür 76 Euro bezahlen.

Nein, für die Abholung von großen Haushaltsgeräten (Kantenlänge mehr als 50 cm bis zu 180 cm) muss man künftig bezahlen. Für diese Besonderheit muss man vorher 10 € pro Stück bezahlen.

Grünschnitt können Bürger aus Weimar weiterhin an der Kompostanlage in Umpferstedt kostenfrei abgeben. Die Nutzung von Bioabfallbehältern und Bioabfallsäcken ist weiterhin möglich. 

Bis Oktober 2026 ist auch noch eine Abgabe auf dem Wertstoffhof möglich, danach nur noch auf der Kompostanlage.

FAQ Entsorgung

Anschrift:
Industriestraße 14
99427 Weimar

Telefon:
03643 4341-591

Mehr Informationen zu unserem Wertstoffhof erhalten Sie hier.

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Mehr Informationen zu unserem Wertstoffhof erhalten Sie hier.

Möbel Teppiche, Fußbodenbeläge Matratzen, Federbetten Uhren, sperriges Kinderspielzeug, Bilder, Spiegel, Wäscheständer, sperrige Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt (Koffer, Kisten, Schüsseln, Gardinenstangen)

Sperrmüllabholung nach Terminvereinbarung

(Tel.: 4341888)

Weimarer Bürger können Sperrmüll auf dem Wertstoffhof kostenfrei abgeben

Haushaltsschrottnein - kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof 
Elektrogeräte Kühlgeräte

nein - kostenfreie Abgabe auf dem Wertstoffhof

(Altgeräteabholung - Auskunft unter Tel.: 4341888)

Öfennein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof
Bauabfällenein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof
Gartenabfällenein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof
Kleinmüll/Haushaltsgegenstände (Geschirr, Töpfe, Vasen u.ä.)nein - Restmülltonne
Restmüll

nein – Restmülltonne

kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

Kleider, Schuhe, Bettwäschenein - Altkleidercontainer, Restmülltonne
Papier, Pappenein - Wertstoffcontainer
Leichtverpackungennein - Wertstoffcontainer
Flaschen und Gläsernein - Wertstoffcontainer
sonstiges Altholz, Fenster und Türen, Zäune etc.nein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof
Sonderabfälle (Farben, Lösungsmittel, Öl)nein - Schadstoffmobil (viermal jährlich) 
Mehr Infos gibt es hier
Dachpappe, Asbestzement, Mineralwollenein - kostenpflichtige Abgabe auf dem Wertstoffhof

Im Prinzip nein kleine Mengen nochmals anrufen oder kostenlose Anlieferung auf dem Wertstoffhof größere Mengen - neuen Termin vereinbaren.

Nein Sperrmüll nicht verpacken, Kleinkram in die Restmülltonne.

Der Abholtermin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten. Eine nochmalige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nicht.

Der Sperrmüll muss zum Abholtermin bis 7.00 Uhr neben dem vereinbarten Abholplatz der Restmüllbehälter bereitgestellt werden.

  • Restmülltonnen auf dem Grundstück
  • Sperrmüll auf dem Grundstück
  • Restmülltonne am Abholtag vor dem Grundstück
  • Sperrmüll vor dem Grundstück
  • Restmülltonne am Abholplatz (Müllstandplatz)
  • Sperrmüll am Abholplatz

Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Grundstückseigentümer u. Verwalter von Grundstücken. Erben bei Haushaltsauflösung.

Das Grundstück muss zugänglich sein (unverschlossen, ohne Hund, nicht zugeparkt etc.)

Die Abholung ist für Berechtigte unentgeltlich.

  • neue Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
  • kostenlose Abgabe auf dem Wertstoffhof

Bei kurzfristigen Baustellen Termin nach Beendigung der Bauarbeiten erneut anmelden. Sperrmüll auf dem Wertstoffhof entsorgen. Bei mehrmonatigen Bauvorhaben einen Ablagerungsplatz am Kopfende der Baustelle vereinbaren.

Nur an die Müllentsorgung angeschlossene Grundstücke werden entsorgt.

Es wird nur in Weimar entsorgt.

FAQ Abwasser

Das Geld wird hauptsächlich für die Reparatur und den Neubau der Abwasserkanäle und Abwasseranlagen in Weimar verwendet.

Ein 1-Personen-Haushalt muss im Jahr etwa 61 Euro mehr bezahlen, wenn er im Durchschnitt 2,5 Kubikmeter Wasser pro Monat verbraucht. Das bedeutet, dass die zusätzliche monatliche Zahlung etwa 5,12 Euro beträgt.

Ein 4-Personen-Haushalt muss im Jahr etwa 73 Euro mehr bezahlen, wenn er im Durchschnitt 10,0 Kubikmeter Wasser pro Monat verbraucht. Das bedeutet, dass die zusätzliche monatliche Zahlung etwa 6,09 Euro beträgt.

Die höheren Gebühren gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2025, sobald die Satzung veröffentlicht wurde.

Die Jahresgrundgebühr hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt geändert:

Grundgebühren 2021-2024Dauerdurchfluss in m3/h
 410162563100250
Jahresgrundgebühr in Euro37,5090,00150,00225,00600,00900,002250,00
Grundgebühren ab 2025Dauerdurchfluss in m3/h
 410162563100250
Jahresgrundgebühr in Euro95,00237,50380,00593,751496,252375,005937,50

Hinweis: Die meisten Haushalte haben einen Wasseranschluss, bei dem maximal 4 m³ Wasser pro Stunde fließen können. Dafür müssen sie jedes Jahr eine Grundgebühr von 95,00 Euro (€) bezahlen.

Der Gebührenanteil hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt geändert:

  • Schmutzwasser von 1,68 € auf 1,81 € pro Kubikmeter
  • Niederschlagswasser von 0,47 € auf 1,12 € pro Quadratmeter
  • Fäkalschlamm Grundstückskläranlagen von 42,67 € auf 137,28 € pro Kubikmeter
  • Fäkalienwasser aus abflusslosen Gruben von 20,43 € auf 12,67 € pro Kubikmeter
  • Straßenentwässerung (betrifft Stadt Weimar) von 0,65 € auf 0,68 € pro Quadratmeter

Neue bzw. geänderte Gebührentatbestände laut Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sind:

  • Servicegebühr für Anfahrt und Abtransport des Räumgutes (Schmutzwasser oder Fäkalschlamm) lt. § 8 (3) 35,00 €
  •  Servicegebühr für die Abnahme eines Wasserzählers lt. § 5 35,00 €
  • Gebühr für eine Leerfahrt lt. § 8 (5) Herabsetzung von 39,05 € auf 35,00 €

FAQ Niederschlagswassergebühr

Sie bekommen den Erfassungsbogen, damit die Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück richtig berechnet wird. Grundlage sind die Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation läuft.

Die Niederschlagswassergebühr gehört zur Abwassergebühr. Sie wird fällig für Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Alle bebauten oder befestigten Flächen, von denen Regenwasser direkt oder indirekt in die Kanalisation läuft, kosten Gebühren. Dazu gehören z. B. Dächer, Höfe, Terrassen, Einfahrten und Wege. Ökopflaster gehört auch dazu und ist gebührenpflichtig.

Nicht gebührenpflichtig sind Flächen, wo das Regenwasser ganz auf dem Grundstück versickert und es keine Verbindung zur Kanalisation gibt.

Nur so lange, wie die Zisterne keinen Überlauf oder Anschluss an die Kanalisation hat. Wenn es einen Überlauf gibt, müssen Sie für die angeschlossenen Flächen Gebühren zahlen.

Auch ohne direkten Anschluss gelten Flächen als gebührenpflichtig, wenn Regenwasser durch das Gefälle über benachbarte befestigte Flächen (z. B. Wege, Straßen, Höfe) in die öffentliche Kanalisation läuft.

Die Flächen wurden mit Luftbildern, vorhandenen Katasterdaten und Vor-Ort-Kontrollen ermittelt. Diese Daten sind nicht immer aktuell. Bitte prüfen Sie deshalb alles und korrigieren Sie es gegebenenfalls wenn nötig.

Ja. Bitte bestätigen Sie die Angaben durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogens.

Wenn der Erfassungsbogen nicht rechtzeitig eingeht, nehmen wir an, dass die gefundenen Flächen stimmen und die Berechnung nach dem neuesten Stand der Akten erfolgt.

Bitte korrigieren Sie den Erfassungsbogen. Fehlende Flächen können Sie im Lageplan einzeichnen oder auf einem extra Blatt skizzieren, nummerieren und ausmessen.

Nein. Dachart oder -neigung beeinflussen die Fläche bei der Berechnung nicht.

Regentonnen kosten nichts extra, wenn sie dauerhaft und unwiderruflich von der öffentlichen Kanalisation getrennt sind.

Wenn sich versiegelte oder angeschlossene Flächen auf Ihrem Grundstück ändern, sagen Sie dem Kommunalservice Weimar bitte schriftlich Bescheid und geben das Datum der Änderung an.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kommunalservice Weimar. Die Kontaktdaten stehen im Anschreiben zu den Unterlagen.

Noch Fragen?

Gern können Sie sich auch telefonisch unter:
03643 4341-583

oder über unser Kontaktformular melden. Wir helfen Ihnen gern!