SONDERABFUHREN UND SAMMLUNGEN IN DER STADT WEIMAR
Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 Änderungen der Sperrmüllsammlung in der Stadt Weimar beschlossen (1. Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar).
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung Servicetelefonnummer: 03643 4341-888.
Der Abholtermin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten. Eine nochmalige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
Der Sperrmüll muss am Abholtermin bis 06:00 Uhr neben dem vereinbarten Abholplatz der Restmüllbehälter bereitgestellt werden. Es darf nur der Sperrmüll bereitgestellt werden, der angemeldet ist. Das Hinzustellen von Sperrmüll durch Dritte ist nicht erlaubt.
Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Die Abholung ist für Berechtigte unentgeltlich.
Sperrmüllsammlung
Der Stadtrat der Stadt Weimar hat in seiner Sitzung am 13.12.2006 Änderungen der Sperrmüllsammlung in der Stadt Weimar beschlossen (1. Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Weimar).
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung des Sperrmülls bei dem Kommunalservice Weimar, Eigenbetrieb der Stadt Weimar.
Servicetelefonnummer: 03643 4341-888
Der Abholtermin wird bei der Anmeldung bekannt gegeben und ist unbedingt einzuhalten. Eine nochmalige schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
Der Sperrmüll muss am Abholtermin bis 06:00 Uhr neben dem vereinbarten Abholplatz der Restmüllbehälter bereitgestellt werden. Es darf nur der Sperrmüll bereitgestellt werden, der angemeldet ist. Das Hinzustellen von Sperrmüll durch Dritte ist nicht erlaubt.
Zur Sperrmüllanmeldung ist jeder Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt Weimar berechtigt, wenn das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen und der Sperrmüll auf dem Grundstück angefallen ist. Die Abholung ist für Berechtigte unentgeltlich.
Was ist Sperrmüll ?
Möbel und andere Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische, Stühle, Schränke, Sofas, Sessel, Betten, Regale, Matratzen, Teppiche und Auslegware. Sperrige Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen wie z. B. Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, Kisten, Körbe, Koffer, Plastewannen und ähnliches.
Sperrmüllanlieferung auf dem Wertstoffhof
Sperrmüll aus privaten Haushalten von Bürgern der Stadt Weimar kann unentgeltlich auf dem Wertstoffhof - Industriestraße 14 - angeliefert werden.
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 13:00 Uhr
Für Gewerbetreibende der Stadt Weimar und Ortsfremde besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Sperrmüllanlieferung auf dem Wertstoffhof.
Übrigens
Elektroaltgeräte, Bauabfälle (Erde, Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Sanitärkeramik, Duschabtrennungen, Fenster, Türen etc.) kompostierbare Abfälle (Baum- und Strauchschnitt, Wurzeln etc.) und Restmüll werden bei der Sperrmüllsammlung nicht erfasst!
Wertstoffe wie Altpapier, Kartonagen, Altglas und Leichtstoffe gehören in die Sammelbehälter im Stadtgebiet und nicht in den Sperrmüll!