Abfallentsorgung im Winter – Wichtige Hinweise
Für die kommenden Tage sind Frost, Schnee und zeitweise Tauwetter angekündigt. Auch die Region Weimar und das Umland sind davon betroffen, sodass mit Schnee und Eisglätte zu rechnen ist. Neben winterlichen Straßenverhältnissen ergeben sich daraus auch Verpflichtungen, auf die wir Sie hiermit aufmerksam machen möchten.
Räum- und Streupflicht
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer sind verpflichtet, Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die entsprechenden Regelungen sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weimar (§§ 11 und 12) festgelegt.
Besonderheit bei Straßen mit nur einem Gehweg: In diesen Fällen sind grundsätzlich die Eigentümer beider Straßenseiten zum Winterdienst verpflichtet.
- In geraden Kalenderjahren sind die Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig.
- In ungeraden Kalenderjahren sind die Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite zuständig.
Das bedeutet: In diesem Jahr sind die Eigentümer der Grundstücke verantwortlich, auf deren Seite sich der Gehweg befindet.
Bitte helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und ein gutes Miteinander zu ermöglichen, indem Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.
Einschränkungen bei der Abfallentsorgung
An Entsorgungstagen kann es in einzelnen Straßen zu Einschränkungen bei der Abfallentsorgung kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Straßen aufgrund von Schnee oder Eisglätte nicht ausreichend geräumt oder gestreut sind und von den großen, dreiachsigen Müllfahrzeugen nicht sicher befahren werden können.
Dabei geht es nicht um Bequemlichkeit, sondern um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, der eingesetzten Fahrzeuge sowie der am Straßenrand geparkten Fahrzeuge.
Ist eine Straße nicht befahrbar, kann es dazu kommen, dass
- die Abfallbehälter zur nächstgelegenen befahrbaren Straße gebracht werden müssen oder
- die Leerung entfällt und erst zum nächsten regulären Abfuhrtermin erfolgt.
Leerung der Biotonne bei Frost
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es vorkommen, dass insbesondere die Biotonne nicht vollständig geleert werden kann, da der Biomüll festgefroren ist. Auch mehrfaches Anschlagen der Tonne am Müllfahrzeug führt in diesen Fällen oft nicht zum Erfolg. Laut Abfallsatzung besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf eine Nachleerung.
Damit Ihre Biotonne dennoch möglichst vollständig geleert werden kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Legen Sie zerknülltes Zeitungspapier oder Karton auf den Boden und an die Seiten der Tonne.
- Vermeiden Sie stark verdichteten oder sehr feuchten Biomüll.
- Lassen Sie feuchte Speisereste gut abtropfen und wickeln Sie diese locker in unbeschichtetes Papier ein.
- Achten Sie darauf, dass der Deckel der Tonne gut schließt, damit keine Feuchtigkeit eindringt.
- Stellen Sie die Biotonne möglichst geschützt (z. B. an der Hauswand oder in der Garage) ab und bringen Sie sie erst am Leerungstag an die Straße.
- Sollte der Inhalt dennoch festgefroren sein, können Sie ihn vorsichtig mit einem Spaten lösen.
Bitte verwenden Sie keine Plastik- oder Bioplastiktüten für Bioabfälle. Papiertüten und Zeitungspapier sind erlaubt und unproblematisch, da sie biologisch abbaubar sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
