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Der Kommunalservice Weimar

Wichtige Information zur Erhebung der Abfallgebühren im Jahr 2026

Änderung der ersten Fälligkeit der Abschlagszahlung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar (nachzulesen im Rathauskurier 16/25 oder unter Ortsrecht und auf der Internetseite des Kommunalservice Weimar unter Satzungen) werden die Abschlagszahlungen der Abfallgebühren an folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 (§ 7 Absatz 1 a der Abfallgebührensatzung).

Aufgrund der mit der Satzungsänderung einhergehenden Systemumstellung kann der Versand der Gebührenbescheide erst im März 2026 erfolgen. Aus diesem Grund wird der Fälligkeitstermin für den ersten Abschlag für das Jahr 2026 einmalig auf den 15.04.2026 verschoben.

Bis zum Zugang der Gebührenbescheide gilt gem. § 7 Absatz 2 der Abfallgebührensatzung:

  • Bei Überweisung oder Daueraufträgen sind bis zum Versand der Gebührenbescheide die bisherigen Abschlagsbeträge zunächst weiter zu zahlen.
  • Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug der Abfallgebühren erst nach Zustellung des Gebührenbescheides zum 15.04.2026, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu sparen.

Eventuell entstehende Differenzbeträge werden von uns gem. § 7 Absätze 3 und 4 der Abfallgebührensatzung später automatisch nachberechnet oder erstattet. Ein Zutun Ihrerseits ist nicht notwendig.

Für Änderungen in Ihrem Haushalt, die auf die Gebührenberechnung Einfluss haben, wenden Sie sich bitte mit den dafür vorgesehenen Formularen auf der Internetseite oder schriftlich per Post an den Kommunalservice Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar bzw. per E-Mail an gebuehrenabrechnung@ks-weimar.de .

Der Kommunalservice Weimar bittet alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler um Beachtung dieser Hinweise und bedankt sich für Ihr Verständnis.