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Wintereinbruch - Wir bitten um Wahrnehmung der Anliegerpflichten

Sobald es wieder friert oder der Schnee in Weimar fällt, ist der Winterdienst sofort für Sie im Einsatz.

Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle öffentlichen Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden innerhalb des Stadtgebietes Weimar die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung bedient. Vorrang haben regelmäßig Rettungsdienste und der ÖPNV.

Wie jedes Jahr, bitten wir Sie, Ihren Anliegerpflichten nachzukommen.

Diese Pflichten sind in der „Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Weimar“ im §11 und 12 festgelegt. Die vollständige Satzung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.ks-weimar.de . Hier noch einmal kurz die wichtigsten Punkte:

  • Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.
  • In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke, verpflichtet.

 

Um weiterhin die gewohnte einwandfreie Müllentsorgung zu gewährleisten, bitten wir Sie, auch den Zugang zu den Abfallbehältern freizuhalten.

 

Möchten Sie noch weitere Informationen zum Thema „Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen“? Dann schauen Sie sich folgenden Link von der Stiftung Warentest an. Winterdienst: Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen | Stiftung Warentest